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   BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 17.84   

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BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 17.84 (https://dejure.org/1984,3938)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1984 - 2 WD 17.84 (https://dejure.org/1984,3938)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17.84 (https://dejure.org/1984,3938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstandsritual - Fernmeldetaufe - Militärischer Vorgesetzter - Schweres Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

    Hingegen hat der Soldat zu a) nicht gegen § 10 Abs. 2 SG verstoßen, weil er das Aufnahmeritual geleitet, insbesondere auch an einzelnen Prüfungen mitgewirkt hat, mithin selbst aktiv das getan hat, was er bei Untergebenen hätte unterbinden müssen; daher entfällt ein derartiger Vorwurf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 - <BVerwGE 53, 178, [182]>, vom 27. April 1982 - BVerwG 2 WD 6.82 - und vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - < NZWehrr 1984, 255 >).

    Der Senat hat in derartigen Fällen eines Fehl Verhaltens zu Lasten Untergebener je nach Eigenart, Schwere und seinen Auswirkungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - und vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

    Denn erhebliche und damit für einen Lösungsbeschluss ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen liegen jedenfalls dann vor, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (stRspr.: vgl. u. a. Urteil vom 12. Juli 1984 BVerwG 2 WD 17.84 zu der inzwischen außer Kraft getretenen sachgleichen Vorschrift des § 77 Abs. 1 WDO a. F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17

    Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale als Dienstpflichtverletzungen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen hierzu (vgl. Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, Ritual des "Tapens"; Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -, "Unteroffiziersprüfung", Urteil vom 22.10.1998 - 2 WD 11.98 -, "Erziehungsritual", Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, "Bestrafungsritual", Urteil vom 12.07.1984 - 2 WD 17.84 -, "Fernmeldetaufen", jeweils Juris) immer betont, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich der in seiner Würde und Ehre missachtete Kamerad subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten nachträglich verziehen hat.
  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung in Fällen von Untergebenenmißhandlung - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 = NZWehrr 1984, 255 m.w.N., zuletzt bestätigt durch Urteil vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 = NZWehrr 1987, 27).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    An dieser in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. BVerwG Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 - m.w.N.) hält der Senat auch in Würdigung der Kritik von Dillmann (NZWehrr 1985, 89) fest.
  • BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 52.85

    Körperliche Mißhandlung Untergebener - Dienstvergehen - Fahrlehrer -

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 - ausgeführt hat, ist jeder noch so in die Augen springende vermeintliche militärische oder technische Ausbildungserfolg bedeutungslos, wenn er auf Kosten einer Verletzung der Würde, der Ehre oder der körperlichen Unversehrtheit eines Untergebenen erreicht wird.
  • BVerwG, 19.08.1992 - 2 WD 8.92

    Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots - Verletzung der Pflicht zu Gehorsam

    Je nachdem, ob die entwürdigende oder ehrverletzende Behandlung des Kameraden mit einem Eingriff in dessen körperliche Integrität verbunden war oder nicht, hat der Senat - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme oder eine nachdrückliche disziplinargerichtliche Pflichtenmahnung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen in Betracht gezogen (vgl. Urteile vom 15. September 1981 - BVerwG 2 WD 34, 38.81 -, vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - , vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - <BVerwGE 86, 305> und vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20, 21.90 - <BVerwGE 86, 362> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.1987 - 2 WD 7.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabsetzung eines Dienstgrades -

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung in Fällen von Untergebenenmißhandlung eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. Mai 1984 - 2 WD 17/83 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 - und vom 2. Oktober 1985 - 2 WD 15/85).
  • BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86

    Entwürdigende Behandlung eines Kameraden - Beischlaf mit einer Prostituierten als

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung in Fällen von Untergebenenmißhandlungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. Mai 1984 - 2 WD 17/83 - und vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84).
  • BVerwG, 05.10.1988 - 2 WD 10.88

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen fahrlässiger Körperverletzung -

    Ein Lösungsbeschluß (§ 77 Abs. 1 Satz 2 WDO) kam nicht in Betracht, weil die Wehrdienstgerichte, wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - vom 10. Mai 1984 - 2 WD 53/83 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85), keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, ein Lösungsbeschluß daher nur dann in Erwägung zu ziehen ist, wenn das Strafurteil in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu begründen.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 2 WD 18.84

    Verstoß gegen soldatenrechtliche Pflichten wegen eines Tritts eines Untergebenen

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